Individuelle Architektenhäuser, Mehrfamilienhäuser & Bauvoranfragen
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Bauen im Bestand ist eine noble architektonische Aufgabe, doch es gibt Situationen, in denen es schlichtweg pragmatischer ist, ein altes, baufälliges Gebäude abzureißen oder freie Grundstückspotenziale (wie in zweiter Reihe) zu nutzen. Mein Leitsatz hierbei lautet: Aus einem Golf 2 kann man keinen Golf 6 machen.
Es ist extrem aufwendig und kostenintensiv, ein wirklich altes Gebäude energetisch und gebäudetechnisch auf den neuesten Stand zu bringen. Hinzu kommt eine historische Besonderheit bei uns im Ruhrgebiet: die bergbaubedingten Schiefstände. Viele Bestandsgebäude haben sich über die Jahrzehnte gesetzt – die Böden sind nicht mehr gerade, die Wände sind alles andere als lotrecht.
Kombiniert man diese strukturellen Probleme mit oft katastrophalen, hellhörigen Decken und unzureichenden Gebäudetrennwänden zum Nachbarn (mangelhafter Schallschutz), wird schnell klar: Ein kontrollierter Abriss oder ein klug geplanter Neubau auf dem Grundstück ist oft die wirtschaftlichere, nachhaltigere und nervenschonendere Lösung.
Individuelle Architektur bedeutet, dass sich das Gebäude exakt an das Leben der Bauherren anpasst – und nicht umgekehrt. In Oer-Erkenschwick entstand auf kompakter Grundfläche ein hocheffizientes, modernes Wohnhaus, das höchsten gestalterischen und funktionellen Ansprüchen gerecht wird. Weg von der Stange, hin zum echten Architektenunikat.
Was ursprünglich als ambitionierter Umbau eines Fertighauses aus dem Jahr 1970 geplant war, bestätigte genau unsere Philosophie. Bei der Überprüfung des Bestands offenbarte sich, dass der alte Wandaufbau faktisch nur aus "besseren Dachlatten" bestand. Die Substanz war nicht zu retten.
Die Konsequenz: Das alte Erdgeschoss wurde komplett abgetragen. Lediglich der massive Keller blieb stehen und diente als Fundament für einen kompromisslosen Neubau als Zweifamilienwohnhaus in zeitloser Bauhaus-Architektur.
Grundstücksreserven im Bestand bergen enormes wirtschaftliches Potenzial – besonders in attraktiven Lagen. Für ein anspruchsvolles Bauvorhaben in Rerik wurde eine baurechtliche Bauvoranfrage für ein Mehrfamilienhaus in zweiter Reihe ausgearbeitet.
Hierbei gilt es im Vorfeld exakt zu prüfen, wie sich das Vorhaben nach BauGB (§ 34 Nachbarschaftsbebauung oder B-Plan) einfügt, wie Erschließung, Abstandsflächen sowie Stellplatznachweise gelöst werden und wie die maximale Flächenausnutzung (GRZ/GFZ) für den Investor optimal ausgeschöpft werden kann, bevor teure Ausführungsplanungen beginnen.
Innentwicklung: Nachverdichtung in zweiter Reihe.
Rechtssicherheit: Klärung kritischer Fragen vor dem eigentlichen Bauantrag.
Rendite: Maximierung des Baurechts auf Bestandsgrundstücken.
Machbarkeit: Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit.
Behördendialog: Verhandlung mit dem Bauamt.
Grundlagen: Erstellung aller Pläne für die formelle Bauvoranfrage.
Risikominimierung: Investitionssicherheit durch verbindliche Behördenauskunft.
Zeitgewinn: Schnellere Klarheit über das Baurecht.